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| gemẹịn /Adj./ 1. abwertend niederträchtig und übelwollend den Mitmenschen gegenüber: eine g. Tat, Handlungsweise, Gesinnung; er ist ein g. Mensch, Verbrecher, Schuft, umg. Kerl⌉; im selben Atemzug, wie er sich seines gemeinen Verdachtes schämte, kam er sich um dieser Scham willen lächerlich vor Frisch Stiller 305; sich (jmdm. gegenüber) g. benehmen; an jmdm. g. handeln; jmdn. g. behandeln; du bist g.!; das ist g. (von dir)!; sei nicht so g. zu ihm; /Adv./ salopp übertrieben sehr: das tut g. weh; er hat sich ganz g. verbrannt 2. abwertend unfein und unanständig, ordinär: ein g. Ausdruck; g. Witze, Redensarten; jmdn. mit g. Worten beschimpfen; alles, etw. ins Gemeine (herab)ziehen; grob und widerwärtig: g. Gesichtszüge, einen g. Gesichtsausdruck haben; frech, unverschämt: eine g. Lüge 3. gemeinsam /nur in festen Verbindungen/ a) etw. mit etw., jmdm. g. haben: diese Eigenschaft haben sie, die beiden, Vater und Sohn (miteinander) g.; die Neubearbeitung des Stückes hat nichts mehr mit der alten Fassung g.; nichts mit jmdm. g. (zu tun) haben wollen b) sich mit jmdm. g. machen sich mit jmdm., der sozial oder moralisch tiefer steht, anfreunden, verbrüdern: Jetzt können wir aufbleiben und sorgen, daß er nicht mit den Dienstboten trinkt und sich mit ihnen gemein macht Brecht Puntila 2; ich werde mich gerade mit dem Pack gemein machen! M. Walser Ehen 388 c) veralt. mit jmdm. g. Sache machen sich mit jmdm. zusammentun 4. allgemein a) Biol. /bezeichnet in fester Verbindung mit Pflanzen-, Tiernamen die jeweils verbreitetste Art/ der Gemeine Löwenzahn; die Gemeine Stubenfliege b) veraltend der g. Nutzen; für das g. Wohl sorgen; es besteht kein gemeiner Anspruch auf Auserwählung, wohl aber auf Berufung Rathenau Kommende Dinge 298 c) ver- altend häufig: Aus seinem deutschen Verbreitungsgebiet wandert der Rübenweißling, der überall in Mitteleuropa gemein ist Natur u. Heimat 1956; in den Bergen am Rande des Deltas sind sie [die vietnamesischen Hausschweine] in den Dörfern als Familienbesitz gemein Urania 1962; üblich: es war ihm ... ganz gleichgültig, daß die geheimnisvolle Verheißung mit einer nach gemeinen Begriffen schimpflichen Handlung begonnen hatte Musil Mann 845; die Leidenschaft dieser Messalina war zu mächtig, als daß man sie mit gemeinem Maß messen durfte Harden Köpfe 335; Jur. das g. (allgemein geltende) Recht; Wirtsch. der g. Wert (Wert, bei dem keine besonderen Umstände berücksichtigt werden, Ggs. Liebhaberwert) 5. veraltend einfach, sich nicht über den Durchschnitt erhebend: der g. Mann; das g. Volk; er ist g. Soldat (Gemeiner); Im allgemeinen kann man sagen, daß uns gemeinen Leuten Sieg und Niederlag teuer zu stehn kommen Brecht Courage 3
zu 1 ungemein zu 1 u. 2 hundsgemein zu 4 all-, insgemein dazu handgemein
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| ... drang - was können sie | gemein | haben? Wie verschieden Beide ... | | ... nicht um eine von | gemeinen | Soldaten, sondern um eine von ... | | ... nicht um eine von | gemeinen | Soldaten, sondern um eine von ... | | ... des Tages bekommt er die | gemeinsten | anonymen Artikel mit der Post ... | | ... reinen hohen Kunst nichts mehr | gemein | hat. Die Dame ist nicht ... | | ... und Gebäudesteuer nach dem | gemeinen | Werth - eingeführt werden soll. ... | | ... der Grundstücke nach dem | gemeinen | Werth wird an manchen Stellen ... | | ... mit allen übrigen Staatsbürgern | gemein | . Die Differenz nun, die ... | | ... den direkten Vorwurf - von | gemeinen | Verbrechen hinausliefen. Der ... | | ... Keine Erpressung war so | gemein | , daß er vor ihr ... | | ... dürfe sich nicht gegen das | gemeine | Recht im Vorteil befinden, wenn ... | | ... der Sozialdemokraten nichts | gemein | . Im Gegenteil, die polnische ... |
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