Im Jahr 2015 erklärte die UNESCO den 28. September durch eine Resolution zum Internationalen Tag des allgemeinen Informationszugangs. Damit soll an Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnert werden: Alle Menschen haben das generelle Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Die Realität ist häufig eine andere – neben der Beschneidung der Medienfreiheit steht vor allem mangelnde Transparenz der öffentlichen Verwaltung im Fokus des heutigen Tages. Im Jahr 2006 trat in der Schweiz das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung in Kraft. In Deutschland ist der Zugang zu Informationen auf Bundesebene durch das Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet, auf Landesebene gibt es vergleichbare Regelungen. Ein entsprechendes Gesetz für Österreich ist bislang nicht verabschiedet worden.