„jagdrechtlich“ ist nicht in unseren gegenwartssprachlichen lexikalischen Quellen vorhanden. Folgende Informationen konnten automatisch ermittelt werden:
Verwendungsbeispiele für ›jagdrechtlich‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Die zuständige Behörde hielt die ganze Geschichte, wie auch immer sie sich wirklich abgespielt haben mag, für den lückenlosen Beweis: 'Der Mann ist jagdrechtlich unzuverlässig.
Süddeutsche Zeitung, 15.02.1996
Das Töten von Eichhörnchen sei nach den Jagdgesetzen „vernünftig“, und was jagdrechtlich vernünftig und straflos sei, könne tierschutzrechtlich nicht unvernünftig und strafbar sein.
Die Zeit, 25.12.1981, Nr. 53
Weil Rinder aber rein jagdrechtlich nicht zu erlegbarem Wild zählen, hat der Mann nun mächtig Ärger mit den Behörden.
Süddeutsche Zeitung, 11.01.2001
Zitationshilfe
„jagdrechtlich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/jagdrechtlich>, abgerufen am 15.01.2021.
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