Gesetz (1) zur teilweisen Änderung, Abänderung eines bereits bestehenden Gesetzes
siehe auch Novelle²
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: ein Änderungsgesetz einbringen, verabschieden, beschließen
Beispiele:
Im Verlauf der vergangenen 70 Jahre ist ungefähr jeder zweite Artikel
des Grundgesetzes verändert worden, einige mehrfach – insgesamt wirkten sich
die 63 Änderungsgesetze auf 235 einzelne Artikel aus. [Die Welt, 16.05.2019]
Für Änderungsgesetze ist anerkannt, dass bei
deren Verfassungswidrigkeit die ursprüngliche Gesetzesfassung in Kraft
bleibt, da eine nichtige Regelung nicht in der Lage ist, ein Gesetz zu
ändern […]. [OWi IV: Wirksamkeit der StVO bzw. Zitiergebot
verletzt, 12.11.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Für die Erteilung der Kirchenaustrittsbescheinigung war gem. § 1
Nr. 1 des Gesetzes zur Übertragung landesrechtlicher Geschäfte auf den
Rechtspfleger vom 14. 10. 1975 […] in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 23. 06. 1998
[…] der Rechtspfleger
zuständig. [OLG Köln, 16 Wx 165/02, 2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Die HBO (= Hessische Bauordnung) 1977 findet im
vorliegenden Fall Anwendung, nachdem die Antragstellerin von der ihr nach
Art. 2 § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung der Hessischen
Bauordnung vom 12. Juli 1990 […]
i. d. F. (= in der Fassung) des Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes zur
Hessischen Bauordnung vom 26. 06. 1991 […] eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht hat zu
verlangen, daß die Entscheidung über ihren Bauantrag nach altem Recht, der
HBO 1977, getroffen wird. [HessVGH, 3 TH 2726/91, 2020, aufgerufen am 07.12.2020]
»Ein Änderungsgesetz wird regelmäßig als
Gesetz zur Änderung des Gesetzes bezeichnet, das zu ändern ist«. Hätte man
nicht das Amtsblatt vor sich liegen, man hielte das für eine hübsch
ausgedachte Gemeinheit. Da will mal wieder einer den Beamten vors Knie
treten, würde man meinen. [Badische Zeitung, 15.09.2010]
Der Bundestag verabschiedete laut Bundesanzeiger am 20. Juni das
Änderungsgesetz zum Bundesverfassungsgesetz mit
205 gegen 167 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Durch das
Änderungsgesetz wird die Aufteilung der
Zuständigkeit zwischen dem 1. und 2. Senat klarer als bisher vollzogen, in
dem der 2. Senat die eigentlichen Verfassungsstreitigkeiten (auch in Form
der Normenkontrollklage) zu bearbeiten hat, während der 1. Senat seine
Hauptaufgabe im Schutze der Grundrechte finden soll. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1956]]