der Grundsatz, dass zwei Dinge einander entsprechen (sollten), z. B. Leistung und Gegenleistung
Beispiele:
Ein Ausfluss liberalen Gedankenguts ist das
Äquivalenzprinzip, wonach es immer eine
Entsprechung von Leistung und Gegenleistung, von Gewinnchance und Risiko,
geben muss. [Berliner Zeitung, 17.04.2004]
Das System der gesetzlichen Rente, so wie es seit Ende der fünfziger
Jahre des vergangenen Jahrhunderts in Deutschland aufgebaut worden ist,
beruht auf dem Äquivalenzprinzip. Wer mehr ins
Rentensystem einzahlt, bekommt auch mehr aus dem System heraus. [Die Zeit, 23.01.2017 (online)]
[…] das
Äquivalenzprinzip – wer entscheidet, der bezahlt
– [wird] im deutschen Föderalismus notorisch
verletzt. So beschloss der Bund etwa einen starken Ausbau der Krippenplätze,
aber finanzieren mussten ihn vor allem die Kommunen. [Neue Zürcher Zeitung, 08.03.2014]
Das Äquivalenzprinzip installiert sich in der
menschlichen Kulturgeschichte auf eine Weise, die uns schockhaft berührt:
Frauen werden, als gebärfähige Produktionsmittel, »wie Vieh« gegen Güter und
Vieh ausgetauscht. [Sloterdijk, Peter: Kritik der zynischen Vernunft Bd. 2, Frankfurt: Suhrkamp 1983, S. 590]
●
Steuerwesen Grundprinzip, dass jmd., der von einer staatlichen Leistung profitiert, gerechterweise über Abgaben angemessen zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird
Beispiele:
Obwohl der Kanalbetrieb positiv wirtschaftete, wurde eine
Gebührenerhöhung beschlossen. »Aus den Überschüssen des Kanalbetriebs
wurden unter Missachtung des Äquivalenzprinzips
das Stadionbad, die Kultur‑Stadt‑Säle und die Eventhalle, die hohe
Liquiditätserfordernisse auswiesen, querfinanziert«, so die Prüfer. [Der Standard, 27.08.2014]
In seinem frühen Lehrbuch »Der öffentliche Sektor« nennt Nowotny
Äquivalenz‑ und Leistungsfähigkeitsprinzip als die »zwei
Fundamentalprinzipien« der Besteuerung. Wobei in Sachen Steuern und
Gemeinschaftssinn eher das Äquivalenzprinzip
interessiert. Selbst der staatsgläubige Nowotny kommt nicht darum herum,
eine »Entsprechung zwischen den von einem Staatsbürger empfangenen
Leistungen und den von ihm zu erbringenden Abgaben« zu reklamieren. [Neue Zürcher Zeitung, 27.05.2017]
Allen Kausalabgaben ist grundsätzlich gemeinsam, dass ihre
Bemessung dem Äquivalenz‑ und dem Kostendeckungsprinzip unterliegt. Die
genannten Prinzipien schützen den Abgabepflichtigen, indem sie ihm
erlauben, die Abgabehöhe zu kontrollieren. Danach hat sich der
Abgabebetrag nach dem Wert der staatlichen Leistung auszurichten
(Äquivalenzprinzip), und der Gesamtertrag aus
den Abgaben darf den Gesamtaufwand des betreffenden Verwaltungszweiges
nicht oder nur geringfügig überschreiten (Kostendeckungsprinzip). [Neue Zürcher Zeitung, 12.09.2015]
Die [Hunde-]Steuer soll – die
Kosten ausgleichen, die der Hundedreck auf Straßen und in Parkanlagen
verursacht (Äquivalenzprinzip); – verhindern, daß
die Hunde‑Population überhandnimmt (Prohibitionsprinzip). [Der Spiegel, 23.01.1984]