Recht Übertragung (3) des Eigentums (1 ●) an einer Sache von jmdm. auf jmd. anderen
siehe auch Eigentumsübergang
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: ein Anspruch auf Übereignung
mit Genitivattribut: die Übereignung des Grundstücks
Beispiele:
A verkauft B sein Fahrrad per Handschlag. In Erfüllung dieses
Kaufvertrages
überträgt
A dem B mit dem dinglichen Rechtsgeschäft der
Übereignung das Eigentum am Fahrrad. [Dingliches Rechtsgeschäft, 05.02.2018, aufgerufen am 07.12.2020]
Die Beklagte ist zweifelsfrei zivilrechtliche Eigentümerin der
Anlagen geblieben. Eine Übereignung an den Trust
durch nach nationalem Recht erforderliche Auflassung und Eintragung ins
Grundbuch (§§ 873, 925 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch))
ist nicht erfolgt. [VG Stuttgart, 1 K 1259/06, 10.01.2008, aufgerufen am 07.12.2020]
Die Übereignung von Wertpapieren richtet sich
in der Schweiz, da ein spezielles Depotgesetz nicht besteht, nach
allgemeiner Rechtsauffassung nach den Regeln für die Übertragung von
Eigentum an beweglichen Sachen […]. [OLG Frankfurt, 4 U 92/10, 24.11.2010, aufgerufen am 07.12.2020]
Verkäufer hochwertiger Produkte, die sich z. B. auf eine Ratenzahlung
einlassen, gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie sich nicht hinreichend gegen
eine Zahlungsunfähigkeit des Käufers absichern. Denn mit Übergabe und
Übereignung ihrer Ware an den Käufer verlieren
sie das Eigentum hieran, ohne sofort den vollständigen Kaufpreis zu
erhalten. [Eigentumsvorbehalt laut § 449 BGB, 21.02.2020, aufgerufen am 01.09.2020]
Die Übereignung
[der Installation] erfolgte durch die Übergabe sowie die Einigung mittels wechselseitiger Willenserklärungen (§ 929 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch)), deren Inhalt durch Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist. [OLG Frankfurt am Main, 04.03.2016 – 2 U 182/14, 23.03.2019, aufgerufen am 07.12.2020]
Von besonderer Bedeutung für die Sammlung waren nicht zuletzt
Übereignungen durch einzelne
Stifterpersönlichkeiten. [Leipziger Volkszeitung, 12.11.2012]
Der Leser erwirbt vom Zeitschriftenhändler die neueste Ausgabe der c’t gegen Zahlung eines entsprechenden Kaufpreises. Nach Übergabe und Übereignung der Sache (Zeitschrift) ist der Leser deren Eigentümer geworden. [C’t, 1999, Nr. 16]