außer
Präp.
‘außerhalb, abgesehen von’,
Konj.
‘ausgenommen’.
außer
geht ebenso wie
außen
(s. d.)
auf eine Weiterbildung von
germ.
*ūt
(s.
aus)
zurück
(s.
äußer),
die in einigen germ. Sprachen,
zum Teil nur noch in komponierter bzw. abgeleiteter Form,
als Präposition, Konjunktion oder,
ihrer ursprünglichen Bildung gemäß,
als Adverb auftritt,
ahd.
ūʒar
Präp.
‘aus, aus … heraus, außerhalb, ohne’,
Konj.
‘aber, ausgenommen’
(8. Jh.),
mhd.
ūʒer
Präp.
‘aus, aus … heraus, aus … hinaus, außerhalb, ohne’,
asächs.
farūtar
Präp.
‘ohne’,
anord.
ūtarliga
Adv.
‘außerhalb, weit draußen’.
Im präpositionalen Gebrauch von
nhd.
außer
ist eine deutliche Verschiebung
gegenüber dem älteren
Dt. eingetreten.
Es kann ursprünglich,
wie oben angegeben,
rein lokal zur Bezeichnung der Ruhelage
(‘außerhalb’)
wie der Richtung
(‘aus, aus … heraus, aus … hinaus’)
gebraucht werden;
heute ist eine lokale Verwendung
nur noch in übertragenem Sinn möglich
zur Bezeichnung eines Zustandes
(
außer Atem,
Gefahr,
Zweifel)
und in formelhaften Wendungen
(
außer Landes,
Haus).
In rein lokaler Funktion ist
außer
im allgemeinen durch
außerhalb
(s. d.)
ersetzt worden.