aber
Adv.
Konj.
drückt als stets betontes Adv. mehrfache Wiederholung aus
‘wieder(um), abermals, noch einmal’,
seit dem 16. Jh. allmählich durch
↗
wieder
(s. d.)
verdrängt,
heute nur noch in bestimmten Verbindungen wie
aber und aber(mals)
(‘immer wieder’),
tausend und abertausend
(‘viele tausend’),
Hunderte und aber Hunderte,
bezeichnet als Konj. den Gegensatz
‘(je)doch, dagegen’,
schränkt eine Behauptung ein
‘allerdings, freilich, immerhin’,
verstärkt eine Behauptung, Aufforderung
‘wirklich’,
drückt Verwunderung, einen Vorwurf aus
aber, aber!
(‘nicht doch!, was soll das?’).
Ahd.
(Adv. und Konj.)
avur
(auch
afa,
afar,
8. Jh.),
mhd.
aber,
aver,
mnd.
āver,
ōver,
ēver
‘abermals, wiederum, von neuem; aber, dagegen’
sind wie verwandtes
got.
afar
Präp.
‘nach’,
Adv. in
afaruh þan
‘nachher, später’,
anord.
norw.
(mundartlich)
aur-
‘unter, hinter’
(nur in Zusammensetzungen),
z. B.
anord.
aurborð
‘Schiffsplanke vom Kiel’,
norw.
(mundartlich)
aurbenk
‘hinterste Bank in der Stube’,
und wohl auch
anord.
afar-
‘besonders, sehr’
alte Komparativbildungen zu den unter
↗
ab
und
↗
von
(s. d.)
angeführten Ansätzen
ie.
*apo,
*apu
‘ab, weg’,
ebenso
aind.
aparám
‘später, künftig’,
eine adverbial gebrauchte Flexionsform von
aind.
áparaḥ
‘hinterer, späterer’,
awest.
apara-
Adj.
(örtlich)
‘hinterer’,
(der Reihenfolge nach)
‘folgender, zweiter’,
(zeitlich)
‘späterer, künftiger’
und die
(der Deklination der
n-Stämme
folgenden)
germ. Formen
asächs.
aƀaro,
aengl.
eafora
‘Nachkomme’.
aber
bedeutet danach ursprünglich
‘weiter entfernt, später’,
woraus sich im
Dt. die Bedeutung
‘wieder, noch einmal’
entwickelt.
Aus dieser Verwendung im Sinne einer Wiederholung
konnte die einen Gegensatz bezeichnende Funktion entstehen.
Beides ist bereits im
Ahd. ausgebildet,
der Gebrauch als Konjunktion endgültig allerdings erst im
Spätahd.
Aber
n.
‘Einwand, Bedenken, Schwierigkeit’
(16. Jh.),
Substantivierung der adversativen Konjunktion
aber.
Aberglaube
m.
(selten)
Aberglauben
‘in falschen Vorstellungen wurzelnder Glaube, Irrglaube, trügerische Vorstellung, Einbildung, Vorurteil’,
spätmhd.
abergloube,
doch geläufig erst seit Ende des 15. Jhs.
In Zusammensetzungen dieses Typs
(s. auch unten
↗
Aberwitz)
bezeichnet
aber-,
ausgehend von der wiederholenden Funktion,
das Gegenteil oder unechte Gegenstück
des im Grundwort genannten Begriffs.
abergläubisch
Adj.
‘im Aberglauben befangen, dem Aberglauben entspringend’
(Anfang 16. Jh.),
älter
(heute ungebräuchlich)
abergläubig
(Ende 15. Jh.);
vgl.
mnd.
āver(ge)lȫvich,
(häufiger)
āver(ge)lȫvisch.
abermals
Adv.
‘noch einmal, von neuem, wiederum’;
zusammengezogen aus gleichbed.
aber ein(e)s mal(e)s
(2. Hälfte 15. Jh.).
Aberwitz
m.
‘völliger Unsinn, Unsinnigkeit, Irrsinn’,
zunächst
(14. bis 17. Jh.)
Fem.,
dann
(17. Jh.)
Mask.,
gebildet mit
aber-
(s. oben
Aberglaube)
zu
↗
Witz
im Sinne von
‘Vernunft, Verstand, Klugheit’
(s. d.);
voraus geht
mhd.
abewitze
f.
‘Unverstand, Wahnsinn’,
vgl.
mnd.
āwit(te).