Recht rechtsverbindlicher Entzug eines Status bzw. Rechts infolge der Verletzung obligatorischer, diesen Status bzw. dieses Recht konstituierender Voraussetzungen
entsprechend der Bedeutung von aberkennenWDG
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die posthume, nachträgliche, rückwirkende, drohende, formale Aberkennung
mit Genitivattribut: die Aberkennung des Ehrenrechts, Doktorgrades, Ruhegehalts; die Aberkennung der Goldmedaille, Staatsbürgerschaft, Ehrenbürgerschaft, Gemeinnützigkeit
Beispiele:
In Österreich ist die
Aberkennung der Staatsbürgerschaft bereits nach
derzeit geltender Gesetzeslage vorgesehen, wenn ein Staatsbürger »freiwillig
in den Militärdienst eines fremden Staates tritt«. [Welt am Sonntag, 21.09.2014, Nr. 38]
Von einer eher harmlosen Verwarnung bis hin zur
Aberkennung des Sieges, die laut Reglement bei
einem Verstoß automatisch passieren müsste – oder gar einer Sperre –, stehen
verschiedene Szenarien im Raum. [Die Welt, 10.12.2018]
Für ebenso staunende wie besorgte Gesichter sorgte
[…] die Mitteilung des Vorstands, dass dem
Verein die Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohe. [Neue Osnabrücker Zeitung, 29.11.2014]
Während in Dresden eine Konfrontation mit der Unesco schließlich zur
bedauerlichen Aberkennung des Titels
Weltkulturerbe geführt hat, setzt
Rheinland‑Pfalz auf den konstruktiven Dialog […]. [Süddeutsche Zeitung, 09.07.2009]