Rechtssprache, Jargon Verein, der Firmen o. Ä. auf nicht vertrags- oder gesetzesgemäße Geschäftspraktiken aufmerksam macht und diese mit Hinweis auf eine mögliche Klage abmahnt (und die Zahlung einer so genannten Strafgebühr verlangt)
Abmahnverein, der
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Abmahnverein‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Um zu zeigen, daß es ihnen Ernst ist, schufen sich die Händler auch gleich einen eigenen Abmahnverein.
[Der Spiegel, 08.03.1982]
Für die Abmahnvereine sieht es allerdings nicht so rosig aus.
[Süddeutsche Zeitung, 29.07.1994]
Ein Abmahnverein, der erst einmal kostenlos ermahnt, scheint sich seiner Sache wohl nicht so sicher zu sein.
[C't, 1993, Nr. 12]
Bisher haben Gerichte die Arbeit von Abmahnvereinen nur selten beanstandet.
[Die Zeit, 11.09.1981, Nr. 38]
Der geschaffene Freiraum müsse nun zwischen den Abmahnvereinen und dem Handel neu definiert werden.
[Die Welt, 30.08.2001]
Zitationshilfe
„Abmahnverein“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Abmahnverein>.
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