Abschied
m.
‘Aufbruch, Trennung, Entlassung aus einem Dienstverhältnis’,
übertragen
‘Tod’,
(bis zum 18. Jh.)
‘Beschluß, Vereinbarung, Entscheidung’
(vgl.
Reichsabschied,
ein Gesetz verabschieden).
Das gegen Ende des 14. Jhs. aufkommende Substantiv ist
(wahrscheinlich in Analogie
zu Ableitungen von anderen starken Verben,
vgl.
Abstieg
zu
absteigen)
die Konkurrenzform von dem aus dem reduplizierenden Verb
abscheiden
‘(sich) trennen’
gebildeten,
nur wenig jüngeren
Abscheid
m.,
das im 18. Jh. durch
Abschied
verdrängt wird.
Von dem heute vorwiegend fachsprachlich verwendeten Verb
abscheiden
‘(sich) absondern, abtrennen’,
veraltet
‘weggehen, Abschied nehmen’,
übertragen
‘verscheiden, sterben’
(
mhd.
abescheiden
‘lostrennen, entfernen, entlassen, verabschieden’,
vgl.
asächs.
ofskīðan,
mnd.
afschēden,
got.
afskaidan
‘trennen’)
ist vor allem das zugehörige
abgeschieden
Part.adj.
‘entlegen, einsam, zurückgezogen, verstorben, tot’
gebräuchlich,
das die im Sprachgebrauch der Mystik
(um 1300)
entstandene ältere Form
abgescheiden
‘losgelöst von irdischen Dingen, weltabgewandt’
im 17. Jh. ablöst.
Zur Etymologie s.
scheiden.
Dazu
Abgeschiedenheit
f.
‘Entlegenheit, Einsamkeit’
(18. Jh.),
in religiösem Sprachgebrauch
‘Weltabgewandtheit’
(17. Jh.),
nach älterem,
in der Mystik geprägtem
Abgescheidenheit
(um 1300).
–
verabschieden
Vb.
‘(aus dem Dienst) entlassen, in den Ruhestand versetzen, ein Gesetz annehmen und für rechtsgültig erklären’,
(reflexiv)
‘auf Wiedersehen sagen, sich empfehlen’
(18. Jh.).