absolut
Adj.
‘uneingeschränkt, nicht bedingt, unumschränkt, völlig’,
entlehnt (16. Jh.) aus
lat.
absolūtus
(Adv.
absolūtē)
‘in sich abgeschlossen, vollständig, vollkommen, unbedingt, ohne Einschränkung’,
eigentlich Part. Perf. von
lat.
absolvere
‘ab-, loslösen, los-, freisprechen, vollenden’
(s.
absolvieren),
daneben (bis ins frühe 19. Jh.)
auch als Adverb in
lat. Form
absolute.
Zuerst (um 1520) bei
Paracelsus
in der Bedeutung
‘befreit, erlöst’,
seit Ende des 16. Jhs.
‘uneingeschränkt, nicht bedingt’,
danach
‘unumschränkt’
(Anfang 17. Jh.)
im Sinne der politischen Herrschaft
(unter Einfluß von
frz.
absolu)
und
‘vollkommen, ganz und gar, durchaus’
(2. Hälfte 17. Jh.).
Seit Anfang des 18. Jhs. ist
absolut
im Sinne von
‘unabhängig, losgelöst, an (und für) sich’
im philosophischen wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch
(im Gegensatz zu
relativ)
üblich,
auch fachsprachlich in Verbindungen wie
absolute Höhe
‘Höhe über dem Meeresspiegel’
(1706),
absolute Mehrheit
‘Mehrheit von über 50 % der Gesamtstimmenzahl’
(1790),
absoluter Mehrwert
‘durch Verlängerung des Arbeitstages produzierter Mehrwert’
(
Marx
1857/58),
absoluter Nullpunkt
‘tiefste Temperatur überhaupt’
(1894),
absolute Zahl
‘ohne Vorzeichen betrachtete Zahl’
(1803).
Absolution
f.
‘Los-, Freisprechung’
(von Bann, Acht),
vor allem im religiösen und kirchlichen Sinne
‘Freisprechung von Sünden, Sündenvergebung’
(zuerst
absolutie
Mitte 14. Jh.),
aus gleichbed.
mlat.
absolutio,
lat.
‘Los-, Freisprechung (vor Gericht)’,
ferner
‘Trennung, Scheidung, Befreiung, Vollendung’.
Absolutismus
m.
‘unumschränkte Herrschaft eines Alleinherrschers, Willkürherrschaft, Staatsform in der letzten Phase des Feudalismus’
(1832),
nach
frz.
absolutisme
(1796),
älter
‘Unbedingtheit, Uneingeschränktheit’,
in der Philosophie
‘Lehre, Auffassung vom Absoluten’
(1. Hälfte 19. Jh.),
nlat. Bildung zu
lat.
absolūtus
(s. oben).