von Aktiengesellschaften geführtes Register, in das die Inhaber von Namensaktien oder Interimsscheinen eingetragen werden
Das Wort ersetzt seit 2001 die ältere Bezeichnung Aktienbuch.
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: jmdn. in das Aktienregister eintragen
Beispiele:
Während Inhaberaktien auf den Inhaber ausgestellt sind, werden bei
Namenaktien die persönlichen Daten des Investors und die Zahl seiner Papiere
im Aktienregister vermerkt. [Neue Zürcher Zeitung, 21.08.2017]
Namenaktien sind […]
[in] der Generalversammlung aber nur dann
stimmberechtigt, wenn ihr Besitzer im Aktienregister
figuriert [eingetragen ist] – im Gegensatz zu
den in der Schweiz ebenfalls erlaubten Inhaberaktien, die anonym zirkulieren
und deren Inhaber automatisch auch das Stimmrecht hat. [Neue Zürcher Zeitung, 02.06.2005]
Aktienregister können künftig elektronisch geführt
werden. [Süddeutsche Zeitung, 22.12.2000]
Die [neuen gesetzlichen] Bestimmungen
sehen vor, dass bei der Namensaktie der Name, Geburtsdatum und
Adresse[…] des Inhabers
sowie die Stückzahl ins Aktienregister (früher
Aktienbuch) eingetragen werden. [Frankfurter Rundschau, 18.11.2000]
Bei Inhaberaktien wird der Besitzer nicht namentlich genannt, der
Handel ist entsprechend unkompliziert. Namensaktien werden dagegen auf eine
bestimmte Person ausgestellt, dessen Name im
Aktienregister eingetragen wird. [Die Welt, 11.02.2000]