amortisieren
Vb.
im Rechtswesen
‘eine Urkunde vernichten, ein Recht außer Kraft setzen’,
entlehnt (18. Jh.) aus
mlat.
admortizare
‘er-, absterben, tilgen, auslöschen, eine Schuld abtragen’;
in der Finanzwirtschaft
‘Schulden allmählich (nach festgelegtem Plan) tilgen’
(18. Jh.),
auch
‘die Anschaffungskosten wieder einbringen’
(20. Jh.),
entlehnt aus
frz.
amortir
‘töten, schwächen, dämpfen, (Schulden) abtragen’,
daher anfangs auch ohne Endungserweiterung
amortieren,
das jedoch bald durch
(rechtssprachlich gestütztes)
amortisieren
verdrängt wird.
Afrz.
amortir
‘töten, in tote Hand geben’
(dazu s. unten)
beruht auf
vlat.
*admortīre
‘ertöten, abtöten’,
das wie
mlat.
admortizare
zu
vlat.
mortus
(
lat.
mortuus)
‘tot’,
vgl.
lat.
morī
‘sterben’,
gebildet ist.
amortieren,
amortisieren
steht zunächst für
‘einen Wechsel, Schuldschein für ungültig erklären’,
die oben angeführte kaufmännische Bedeutung
wird Mitte des 19. Jhs. geläufig;
die sozialistische Wirtschaft versteht darunter
‘den Verschleiß der Grundmittel in der Produktion abschreiben’
(Mitte 20. Jh.).
Amortisation
f.
‘Nichtigkeitserklärung einer (Schuld)urkunde’
(1. Hälfte 18. Jh.),
‘Tilgung einer Schuld in Raten, Abschreibung’
(um 1800),
‘Deckung der Anschaffungskosten aus dem erwirtschafteten Ertrag’
(20. Jh.),
in der sozialistischen Wirtschaft
‘Abschreibung des Verschleißes, dem die Grundmittel in der Produktion ausgesetzt sind’
(Mitte 20. Jh.).
Daneben im 19. Jh. in den entsprechenden Verwendungsweisen auch
Amortissement.
Entlehnt aus
mlat.
admortizatio
(Genitiv
admortizationis)
‘Absterbung, Tilgung’
bzw.
frz.
amortissement
‘Schuldentilgung, Abschreibung’.
Voraufgehendes
afrz.
amortissement
bezeichnet wie
mlat.
admortizatio
vor allem das
‘Veräußern weltlicher Güter an die Kirche, an die tote Hand (manus mortua)’,
da der Besitz durch die Überführung in das Eigentum der Kirche
der Welt abstirbt.
Vom 13. Jh. an haben sich zuerst die Städte,
ein Jh. später auch die Territorien
gegen das Anwachsen des Kirchengutes durch
Amortisationsgesetze
(
leges de non amortizando)
gewehrt.
Der kirchenrechtliche Begriff
Amortisation
ist zuerst 1717,
Amortisationsgesetz
Mitte des 18. Jhs. belegt.