Recht Vermutung des Vorliegens einer Straftat (oder Ordnungswidrigkeit), das zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraussetzt, und welches die Ermittlungsbehörden (z. B. die Staatsanwaltschaft) berechtigt bzw. verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein begründeter, konkreter, dringender, gewisser, ausreichender, fehlender Anfangsverdacht
als Akkusativobjekt: einen Anfangsverdacht sehen, haben, erkennen, prüfen, bejahen, begründen, bestätigen
als Dativobjekt: einem Anfangsverdacht nachgehen
in Präpositionalgruppe/-objekt: wegen des Anfangsverdachts [der Untreue, auf Untreue] ermitteln; Ermittlungen, ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts [der Untreue, auf Untreue]
mit Genitivattribut: der Anfangsverdacht einer Straftat, der Untreue, des Betrugs
als Aktivsubjekt: der Anfangsverdacht besteht, liegt vor, bestätigt sich, erhärtet sich, genügt, reicht aus
hat Präpositionalgruppe/-objekt: der Anfangsverdacht auf eine Straftat, auf Untreue, wegen einer Straftat, wegen Betrugs
Beispiele:
Es gab also einen Anfangsverdacht, die Polizei benannte Verdächtige, aber es konnten keine Zeugen oder ausreichende Beweise ermittelt werden, sodass die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absah. [Der Spiegel, 30.03.2016 (online)]
Laut Behörden handelt es sich um einen Anfangsverdacht, dringender Tatverdacht bestehe nicht. [Bild, 29.08.2017]
Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung weiterer Medienberichte sieht die Staatsanwaltschaft Hannover nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO) und somit einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. [Bild, 17.02.2012]
Er steht unter dem Verdacht, in der Nacht zum vergangenen Dienstag seine Villa im Vorort Grünwald vorsätzlich angezündet zu haben. […] Die Ermittlungsrichterin erließ Haftbefehl wegen Flucht‑ und Verdunklungsgefahr – aus dem Anfangsverdacht ist ein dringender Tatverdacht geworden. [Die Welt, 26.09.2011]
Das Land Schleswig‑Holstein habe zwar die Bürgermeister und Landräte damit beauftragt, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, dies setze aber, so die Richterin, stets einen Anfangsverdacht voraus. [Der Spiegel, 14.06.2000 (online)]
Die Staatsanwaltschaft gab an, die Hinweise würden zunächst durch Nachfragen bei der Polizei überprüft. Ein ausreichender Anfangsverdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bestehe aber bisher nicht. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.08.1995]