in einem Unternehmen, einer Behörde o. Ä. beschäftigte Person, die (im Unterschied zum Arbeiter) überwiegend kaufmännische, höhere technische oder Verwaltungstätigkeiten ausübt
entsprechend der Bedeutung von anstellen (4 a)
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: einfache, mittlere, kaufmännische, technische, städtische Angestellte; leitende Angestellte (= Angestellte in leitender unternehmerischer Funktion)
als Akkusativobjekt: Angestellte beschäftigen, bezahlen, entlassen
als Dativobjekt: einem, einer Angestellten kündigen
in Präpositionalgruppe/-objekt: die Gehälter, der Tarifvertrag für Angestellte; die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
mit Genitivattribut: der, die Angestellte der Bank, der Behörde, des Hotels, der Firma, des Betriebs, einer Tankstelle, eines Supermarkts; Angestellte des öffentlichen Dienstes
in Koordination: Angestellte und Arbeiter, Beamte
hat Präpositionalgruppe/-objekt: Angestellte im öffentlichen Dienst, in der Verwaltung, in der Privatwirtschaft
als Genitivattribut: die Bezüge, Einkommen, Löhne der Angestellten; das Heer (= die große Zahl, zahllose Menge) der Angestellten
in vergleichender Wort-/Nominalgruppe: als Angestellter arbeiten, beschäftigt, eingestellt sein
Beispiele:
Die Firma […] beschäftigt 18 Angestellte. [Neue Zürcher Zeitung, 02.06.2017]
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt die ungleichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte für verfassungswidrig. [Die Zeit, 18.07.2015 (online)]
Vor allem Angestellte in Büroberufen, etwa bei Banken und Versicherungen, sowie Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nutzen die Altersteilzeit […] als Weg in den vorzeitigen Ruhestand. [Die Welt, 14.02.2011]
Ein leitender Angestellter besitzt normalerweise weitreichende Entscheidungskompetenzen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.02.2006]
Die 33‑jährige Stöckl lebt in Innsbruck und arbeitet als wissenschaftliche Angestellte in einem Institut der Akademie der Wissenschaften, wo sie sich mit Fragen der Altersforschung befasst. [Der Standard, 18.06.2003]
Anders als bei den Angestellten und Arbeitern gilt bei den Beamten nicht das Prinzip der Tarifautonomie, nach dem Arbeitgeber und Gewerkschaften das Recht haben, Tarifverträge ohne Eingriffe des Staates auszuhandeln. [Besoldungsgesetz. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1992]]
Dutzende von Gutachtern fordern die Bundesregierung […] auf, […] [im Bereich des öffentlichen Dienstes] die traditionelle Dreifaltigkeit von Beamten, Angestellten und Arbeitern aufzuheben und einen einheitlichen Typus des Staatsbediensteten zu schaffen. [Der Spiegel, 16.12.1974]