Apparat
m.
‘für einen bestimmten Zweck entwickeltes Gerät’.
Das zu
lat.
apparāre
‘das Erforderliche herbeischaffen, zubereiten’
(vgl.
lat.
parāre
‘bereiten, Vorkehrungen treffen’,
s.
parat,
und
ad-
‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’)
gehörende Substantiv
lat.
apparātus
‘Zubereitung, Zurüstung, Ausstattung’
wird
in mehreren seiner
bereits im
Mlat. vorhandenen Bedeutungsvarianten wie
‘Zubehör, Vorrat, Aufwand’
vom 15. Jh. an in der Form
Apparat
übernommen.
Mit Bezug auf Rechtsglossen ist es im
Mnd.
(
apparāt)
schon im 14. Jh.
in der bis heute in der Wissenschaft üblichen Verwendung
‘Kommentar, Lesartenverzeichnis’
nachzuweisen.
Vereinzelt seit dem 16. Jh.
und verbreitet vom 18. Jh. an
bezeichnet es eine Gerätesammlung
für naturwissenschaftliche Experimente
oder medizinische Behandlung,
das einzelne Gerät jedoch erst seit dem 18. Jh.
Die sich hieran anschließende Übertragung
‘Gesamtheit von Personen und Einrichtungen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben’
(vgl.
Staats-,
Verwaltungsapparat)
läßt sich direkt vom Sprachgebrauch des 16. Jhs.
(‘Aufwand, Zurüstung, Zubehör’)
herleiten.
Im 17./18. Jh. findet sich,
offensichtlich unter gelehrtem Einfluß,
häufig die
lat. Wortform
Apparatus.
Apparatur
f.
‘Gesamtheit zusammenwirkender Apparate’
(Anfang 20. Jh.),
formal an
spätlat.
apparātūra
‘Aufwand, Zurüstung’,
mlat.
‘Schmuck’
angelehnte latinisierende Bildung.