von den abhängig Beschäftigten eines Unternehmens, einer Behörde o. Ä. zur Vertetung ihrer Interessen gewähltes Organ (4) der betrieblichen Mitbestimmung Die Arbeitnehmervertretung in privatwirtschaftlichen Unternehmen bezeichnet man als Betriebsrat, in öffentlichen Verwaltungen als Personalvertretung oder Personalrat, in kirchlichen Einrichtungen als Mitarbeitervertretung.
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die betriebliche, gesetzliche Arbeitnehmervertretung; die gewählte, organisierte, starke Arbeitnehmervertretung
in Präpositionalgruppe/-objekt: etw. mit der Arbeitnehmervertretung vereinbaren; Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung
in Koordination: Unternehmensleitung, Geschäftsführung, Vorstand und Arbeitnehmervertretung
hat Präpositionalgruppe/-objekt: die Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben
als Genitivattribut: die Wahl einer Arbeitnehmervertretung; die Rechte, die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung
Beispiele:
Der Betriebsrat hat als
Arbeitnehmervertretung
Einsicht in die Lohn‑ und Gehaltsdaten. [Die Zeit, 12.03.2014]
Von Mobbingaktivitäten betroffene
Mitarbeiter können sich […] mit einer Beschwerde
an den Arbeitgeber, […] die Personalabteilung
[…] sowie an die
Arbeitnehmervertretung
(Betriebsrat, Personalrat oder
Mitarbeitervertretung) wenden. [kluender-nann.de, 04.12.2011]
Der […] Geschäftsführer
[…]
wolle die Personalvertretung nicht abschaffen, sich
von der
Arbeitnehmervertretung
aber auch nicht erpressen lassen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.11.2003]
Der besondere Kündigungsschutz
[…] für Mitglieder des
Betriebs‑ bzw. Personalrates und anderer
Arbeitnehmervertretungen
[…]
gilt unverändert weiter. [Berliner Zeitung, 08.09.1990]
1952 gab es das erste
Betriebsverfassungsgesetz auf Bundesebene, das
unterschiedliche Ländergesetze ablöste. 1972 ist
dieses Gesetz novelliert worden, wobei die
Mitbestimmungsrechte der
Arbeitnehmervertretungen
in personellen und sozialen Fragen erweitert
wurden. [Süddeutsche Zeitung, 26.02.1987]
Die Folgerung scheint sinnvoll, daß die
Institution der betrieblichen
Arbeitnehmervertretungen
nur insoweit als Faktor zur Entschärfung
industrieller Klassenkonflikte gelten kann wie sie
[…] zur »Wahrnehmung der
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der
Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber«
funktioniert. [Dahrendorf, Ralf: Soziale Klassen und Klassenkonflikt in der industriellen Gesellschaft. Stuttgart: Enke 1957, S. 229]
selten Mitglied einer Arbeitnehmervertretung (1)
Beispiel:
Den Vorfall [einen Sturz] machte der Mann
[…] als
Arbeitsunfall geltend – schließlich nahm er in
seiner Funktion als
Arbeitnehmervertretung
an der Tagung teil[…]. [Die Zeit, 07.07.2014]