Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Arbeitsbehörde, die

Grammatik Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Arbeitsbehörde · Nominativ Plural: Arbeitsbehörden
Worttrennung Ar-beits-be-hör-de
Wortzerlegung Arbeit Behörde
Duden, GWDS, 1999

Bedeutung

Einrichtung, in deren Zuständigkeit Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und anderes fallen

Typische Verbindungen zu ›Arbeitsbehörde‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Arbeitsbehörde‹.

Verwendungsbeispiele für ›Arbeitsbehörde‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

So optimistisch ist neben der obersten Arbeitsbehörde sonst nur noch die Regierung. [Die Zeit, 03.12.2008, Nr. 49]
Nach Informationen der Internationalen Arbeitsbehörde in Genf müssen weltweit etwa 52 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. [Die Zeit, 30.07.1982, Nr. 31]
Viele Betriebe vermieden die Einschaltung der Arbeitsbehörden oder fanden sie lästig und bürokratisch. [o. A.: Einhundertvierzigster Tag. Dienstag, 28. Mai 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 9588]
Denn offenbar können die Betriebe mit den Bewerbern, die ihnen die Arbeitsbehörde schickt, nur wenig anfangen. [Die Zeit, 08.03.1985, Nr. 11]
In einigen besetzten Gebieten unterstützten sie die örtlichen Arbeitsbehörden bei der Erfüllung der von Sauckel auferlegten Quoten. [o. A.: Zweihundertsiebzehnter Tag. Montag, 30. September 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 37207]
Zitationshilfe
„Arbeitsbehörde“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Arbeitsbeh%C3%B6rde>.

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