Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Arrestbefehl, der

Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Arrestbefehl(e)s · Nominativ Plural: Arrestbefehle
Aussprache 
Worttrennung Ar-rest-be-fehl
Wortzerlegung Arrest Befehl
eWDG

Bedeutung

veraltet, Jura Anordnung eines dinglichen oder persönlichen Arrestes

Verwendungsbeispiele für ›Arrestbefehl‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Aber der Arrestbefehl, den sie an diesem Tag ohne vorhergehende mündliche Verhandlung erließ, fällt aus dem Rahmen. [Die Zeit, 07.12.1979, Nr. 50]
Der Arrestbefehl über die Millionen sei mit »Brachialgewalt« erwirkt worden. [Die Welt, 11.11.2003]
Die Vollziehung ist schon vor der Zustellung des Arrestbefehls an den Schuldner zulässig. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 414]
Zusammen hatten die Banken Forderungen gegen den Iran in Höhe von 157 Millionen Dollar geltend gemacht und dafür beim Amtsgericht Essen insgesamt drei Arrestbefehle erwirkt. [Die Zeit, 29.02.1980, Nr. 10]
Zu Beginn dieser Woche hatte der Arrestbefehl den Bannkreis der Justiz noch nicht verlassen. [Die Zeit, 07.12.1979, Nr. 50]
Zitationshilfe
„Arrestbefehl“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Arrestbefehl>.

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