umgangssprachlich zwischenstaatlicher Vertrag über die Nichtweitergabe von Atomwaffen und der zu ihrer Herstellung erforderlichen Produktionsmittel
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: den Atomwaffensperrvertrag kündigen, unterschreiben, unterzeichnen
als Dativobjekt: dem Atomwaffensperrvertrag beitreten
in Präpositionalgruppe/-objekt: Ausstieg, Austritt aus dem Atomwaffensperrvertrag; Beitritt zum Atomwaffensperrvertrag
als Genitivattribut: Unterzeichnung, Unterzeichner(staaten), eine Verlängerung des Atomwaffensperrvertrags; eine Überprüfungskonferenz, das Zusatzprotokoll des Atomwaffensperrvertrages
Beispiele:
Die IAEA [Internationale Atomenergie-Organisation]
kontrolliert auch die Einhaltung der
Verpflichtungen aus dem
Atomwaffensperrvertrag.
Dieser Vertrag soll die Herstellung und Verbreitung
von Atomwaffen verhindern. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.11.2002]
Auch wenn Indien, Pakistan, Israel und
Nordkorea dem
Atomwaffensperrvertrag
von 1968 nicht beigetreten seien, seien sie durch
internationales Recht zur Abrüstung verpflichtet,
hieß es in einer Erklärung der Marshallinseln.
[…] [Die Zeit, 24.04.2014]
Ende 2002 hatte die kommunistische Führung
[Nordkoreas] die
Inspektoren ausgewiesen und den
Atomwaffensperrvertrag
aufgekündigt. [Berliner Zeitung, 20.09.2005]
Vier Wochen nach Brandts Regierungserklärung
unterzeichnete die Bundesrepublik den bis dato in
Bonn heftig umstrittenen
Atomwaffensperrvertrag. [Weizsäcker, Richard von: Dreimal Stunde Null? 1949 1969 1989, Berlin: Siedler Verlag 2001, S. 84]
Der
Atomwaffensperrvertrag
tritt in Kraft, wenn ihn – außer den drei
Unterzeichnerstaaten – 40 Länder unterschrieben und
ratifiziert haben. [Die Zeit, 21.06.1968]
Soll es so weit kommen, dass sich bald
niemand mehr außer Deutschland noch an
Atomwaffensperrverträge
und internationale Vereinbarungen über die
Nichtverbreitung von Bio‑ und Chemiewaffen hält,
wenn nicht ein Exempel bei der Verletzung dieses
Abkommens statuiert wird? [Die Welt, 12.03.2003] ungewöhnl. Pl.