festgelegter Umfang von auszuführenden Arbeiten in einem Unternehmen, Verein, einer Institution o. Ä.
siehe auch Arbeitsbereich
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein neuer, anderer, weiterer Aufgabenbereich; verschiedene, unterschiedliche Aufgabenbereiche; ein großer, wichtiger, besonderer, zentraler Aufgabenbereich
mit Akkusativobjekt: [jmd.] übernimmt einen Aufgabenbereich
in Präpositionalgruppe/-objekt: [etw.] gehört, zählt zu einem Aufgabenbereich; [etw.] fällt in einen Aufgabenbereich; [etw.] liegt in einem Aufgabenbereich
mit Genitivattribut: der Aufgabenbereich des Instituts, Amtes, Ministeriums
als Aktiv-/Passivsubjekt: ein Aufgabenbereich wächst
als Genitivattribut: eine Erweiterung des Aufgabenbereichs
Beispiele:
Die deutsche Beteiligung an Bemühungen um den inneren Frieden in
einem auswärtigen Staat fällt in den Aufgabenbereich
des Auswärtigen Amtes […]. [Die Zeit, 13.12.1996, Nr. 51]
[…] viele Praktikanten wollen erst
einmal schauen, welche Aufgabenbereiche es im
Unternehmen überhaupt gibt. [Süddeutsche Zeitung, 17.11.2018]
In Zukunft wird auch die Kontrolle des allgemeinen Glücksspiels in
den Aufgabenbereich der PolizistInnen
fallen. [Der Standard, 10.12.2012]
In den vergangenen Jahren[…] sei
ihr Aufgabenbereich ständig gewachsen, weil die Firma
Personal abgebaut hat. [Der Spiegel, 31.10.2011, Nr. 44]
Einen steigenden Bedarf verzeichnet auch der technisch orientierte
EDV‑Beruf Wartungstechniker oder Informationselektroniker. Sein
Aufgabenbereich umfaßt die Installation,
Maschinenwartung, Entstörung und Programmwartung. [Die Zeit, 23.02.1973, Nr. 09]