Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Aufsichtsrecht, das

Grammatik Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Aufsichtsrecht(e)s · Nominativ Plural: Aufsichtsrechte
Worttrennung Auf-sichts-recht
Wortzerlegung Aufsicht Recht
Wortbildung  mit ›Aufsichtsrecht‹ als Erstglied: aufsichtsrechtlich

Typische Verbindungen zu ›Aufsichtsrecht‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Aufsichtsrecht‹.

Verwendungsbeispiele für ›Aufsichtsrecht‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Wer trägt die Verantwortung, wer hat ein Aufsichtsrecht, wer hat die Pflicht einzugreifen? [o. A.: Einhundertneunter Tag. Dienstag, 16, April 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 6636]
Der Kirche stand eben ein »Aufsichtsrecht« zu, das erst mit der Revolution aufgehoben wurde. [Vossische Zeitung (Morgen-Ausgabe), 02.03.1927]
Außer einer Verbesserten Kontrolle innerhalb der Administration wird ein Aufsichtsrecht der Legislative verlangt. [Die Zeit, 07.05.1976, Nr. 20]
Der Staat hat das alleinige Aufsichtsrecht über die Schulen, aber nicht das Schulmonopol. [Eschenburg, Theodor: Staat und Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart: Schwab 1957 [1956], S. 455]
In der Bundesregierung hat man zu diesem Zweck das »Aufsichtsrecht« über die Behörde entdeckt. [Süddeutsche Zeitung, 12.12.2000]
Zitationshilfe
„Aufsichtsrecht“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Aufsichtsrecht>.

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