authentisch
Adj.
‘von der maßgeblichen Instanz ausgehend, mitgeteilt’.
Griech.
authéntēs
(
αὐθέντης)
m.
bezeichnet in ältester Zeit den Mörder,
genauer den Selbst- oder Verwandtenmörder,
später den Herrn und Gebieter
(daher
↗
Efendi,
s. d.),
aber auch den, der selbst eine Tat verübt, vollbringt,
den Urheber einer Tat.
Erstes Kompositionsglied ist
griech.
autós
(
αὐτός)
‘selbst, eigen’
(s.
↗
auto-).
Die Deutung des zweiten ist umstritten;
vermutlich sind hier verschiedene Wörter zusammengefallen,
vgl.
Kretschmer
in: Glotta
3 (1912) 289 ff.
Das Zugehörigkeitsadjektiv
griech.
authentikós
(
αὐθεντικός)
bedeutet seiner Bildung nach
‘zum Urheber (einer Tat) in Beziehung stehend’,
daher
(besonders von Schriften und Äußerungen)
‘original, zuverlässig, maßgebend’.
Spätlat.
authenticus
wird,
wie das griech. Ursprungswort,
zunächst vor allem auf Schriften und Schriftstücke bezogen
(z. B. auf die
‘eigenhändige, urschriftliche’
Fassung im Gegensatz zur Kopie),
erweitert dann aber seinen Anwendungsbereich,
so daß das Adjektiv im Mlat. sowohl
‘original, echt, zuverlässig’
als auch
‘anerkannt, rechtmäßig, verbindlich’
bedeutet.
In diesen Verwendungen erscheint
authentisch
seit dem 16. Jh. im Dt.;
im 18. Jh. existiert daneben die frz. Form
authentique.
Authentizität
f.
(Mitte 18. Jh.),
vgl.
frz.
authenticité.