Bankwesen die Gesamtheit der rechtlichen Normen, die den Bereich der Banken² (1) und ihrer Geschäfte regeln, sowie die sich damit beschäftigende Rechtsdisziplin
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: ein Professor, ein Institut für Bankrecht
Beispiele:
Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. [BANK- UND KAPITALMARKTRECHT, 28.10.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Wissenschaftler von 28 Universitäten aus 19 europäischen Ländern betreiben [am European Banking Institute (EBI) in Frankfurt am Main] Grundlagenforschung zum Bankrecht. [Süddeutsche Zeitung, 04.09.2018]
SEPA (= Single Euro Payments Area) wurde entwickelt, um den Zahlungsverkehr einfacher zu machen und bei einem grenzüberschreitenden Transfer einheitliche Bedingungen zu haben. Dazu wurden auch die Bankrechte, die in den einzelnen Ländern bestehen, angepasst. [Was ist bei der SEPA-Umstellung zu beachten?, 08.07.2013, aufgerufen am 31.08.2020]
»Wir packen jetzt erstmal aus«, sagt der Anwalt. Ein Pararagraphenwerk zum Bankrecht, drei voll gepackte [sic! vollgepackte] Leitz‑Ordner, ein Schreibblock. [Süddeutsche Zeitung, 07.08.2009]
Die für das Bankenrecht zuständigen Richter des XI. Zivilsenats machten deutlich, dass das Geldhaus zwar seine Informationspflicht zur eingeschränkten Einlagensicherung erfüllt hatte. […] Dennoch habe die Bank ihre Beratungspflicht verletzt. [Die Welt, 15.07.2009]
Bei dem Urteil handle es sich um eine der wichtigsten Entscheidungen im deutschen Bankenrecht seit Jahrzehnten. Anleger hätten nun die Chance, bei einer Fehlberatung Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen und die Rückabwicklung des Geschäftes zu fordern. [Die Welt, 06.03.2007]
Das [untersuchte vatikanische] Finanzinstitut hatte keine einer modernen Bank auch nur einigermassen entsprechende Direktion, auch keinen Verwaltungsrat. Es stand unter der losen Aufsicht eines Kardinalskollegiums. Weil der Vatikan kein Bankenrecht besitzt, mussten die Experten zuerst ein Reglement erlassen, wobei jenes der Bankgesellschaft als Basis benutzt wurde. Dann wurden Geschäftsrichtlinien und ein Organigramm ausgearbeitet. [Basler Zeitung, 03.11.1997]