Waldgebiet, das als Ganzes erhalten bleiben soll, weil es bestimmte wichtige Funktionen (z. B. als Schutz vor Lawinen, als Erholungsgebiet oder im Natur- und Umweltschutz) hat und in dem deshalb größere Eingriffe wie das Abholzen verboten sind
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein geschützter, wertvoller Bannwald
als Akkusativobjekt: einen Bannwald retten, schützen
in Präpositionalgruppe/-objekt: [eine Waldfläche] zum Bannwald erklären, als Bannwald ausweisen
als Genitivattribut: der Erhalt, Schutz des Bannwaldes; die Abholzung, Rodung des Bannwaldes
Beispiele:
Seit 1970 ist der Eisenbachhain Bannwald;
bereits 1937 wurde dieses Waldgebiet zum Naturschutzgebiet erklärt. [Reutlinger General-Anzeiger, 28.02.2015]
Als Bannwald wird Wald bezeichnet, der unter
Schutz steht und in dem Eingriffe weitgehend verboten sind. [Frankfurter Rundschau, 24.02.2022]
Bannwälder, die Dörfer vor Lawinen schützen sollen,
gibt es seit Jahrhunderten. [Basler Zeitung, 03.11.2017]
In früheren Jahrhunderten wurde der Bergwald oft sehr unsanft
behandelt. So wurden beispielsweise ganze Talflanken alle 150 bis 200 Jahre
grossflächig abgeholzt, um Brennmaterial für Hochöfen zu gewinnen. In den
als Bannwald ausgeschiedenen Wäldern war Holzschlag
zwar verboten, dafür liess man Vieh darin weiden, das die Wurzeln verletzte
und die jungen Bäume abfrass. [Jahrbuch des Schweizer Alpen-Clubs. Schweizer Alpen-Club, Zürich 1998]
[…] Wälder, die eine außergewöhnliche Bedeutung
für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung haben, sollen
zu Bannwäldern erklärt werden. [o. A. [r.]: Bannwald. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000, München: DIZ 2000 [1976]]