Konto (1) mit grundlegenden Funktionen wie Bareinzahlungen, Auszahlungen, Ausführungen von Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträgen, bargeldloses Zahlen mit einer Geldkarte, dessen Führung für jeden interessierten Kunden den Kreditinstituten gesetzlich vorgeschrieben ist
siehe auch Bürgerkonto
Beispiele:
Die Banken sind seit Juni verpflichtet, ein
Basiskonto anzubieten – vor allem für sozial
schwächere Kunden wie Asylbewerber, Obdachlose und überschuldete
Menschen. [Die Zeit, 20.09.2016 (online)]
Das Basiskonto ermöglicht Bankkunden
[…], Geld einzuzahlen, abzuheben und zu
überweisen, Lastschriften zu tätigen und mit der Girokarte zu
bezahlen. [Süddeutsche Zeitung, 19.06.2017]
Obwohl sich das Basiskonto vor allem an
Menschen richtet, die wenig Geld haben, kostet es oftmals mehr als andere
Konten. [Süddeutsche Zeitung, 19.06.2017]
Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht wegen der aus seiner
Sicht zu hohen Gebühren für Basiskonten nun vor
Gericht. [Der Spiegel, 03.03.2017 (online)]
Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des
Basiskontos ist, dass sich die Bürger legal in
der EU aufhalten. [Die Zeit, 20.09.2016 (online)]