Amtssprache Fahrpreis
Beförderungsentgelt
Worttrennung Be-för-de-rungs-ent-gelt
Wortzerlegung
↗Beförderung
↗Entgelt
Duden GWDS, 1999
Bedeutung
Thesaurus
Synonymgruppe
Synonymgruppe
Oberbegriffe |
Assoziationen |
|
Typische Verbindungen zu ›Beförderungsentgelt‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Beförderungsentgelt‹.
Verwendungsbeispiele für ›Beförderungsentgelt‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Nach einigem Hin und Her verzichtet die Bahn auf das "erhöhte Beförderungsentgelt".
Süddeutsche Zeitung, 26.02.2003
Wer ohne Ticket erwischt wird, muss das "erhöhte Beförderungsentgelt" von 60 Mark entrichten.
Der Tagesspiegel, 08.05.2000
Eine Erhöhung der Beförderungsentgelte tritt frühestens am siebenten Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
o. A.: Personenbeförderungsgesetz. In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998
Dabei geht es gar nicht so sehr um das erhöhte Beförderungsentgelt, sondern vor allem um das juristische Nachspiel.
Die Zeit, 17.08.2009, Nr. 33
Der Anspruch auf Bezahlung des Beförderungsentgeltes steht ausschließlich dem Verband zu.
Archiv der Gegenwart, 2001 [1935]
Zitationshilfe
„Beförderungsentgelt“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Bef%C3%B6rderungsentgelt>, abgerufen am 27.02.2021.
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