herrschen
Vb.
‘die Gewalt eines Herrn haben, befehlen, regieren’,
ahd.
hērisōn
(um 900),
mhd.
hērschen,
hē̌rsen
‘Herr sein, die Macht eines Herrn haben’
sowie
(aus dem
Hd. übernommen?)
mnd.
hērschen,
mnl.
heerscen,
nl.
heersen
ist zum Komparativ des unter
↗
hehr
(s. d.)
behandelten Adjektivs gebildet
(
ahd.
hēriro)
und bedeutet daher eigentlich
‘älter, würdiger sein’,
wird aber bald inhaltlich an das unter
↗
Herr
(s. d.)
dargestellte Substantiv angelehnt.
Im
Mhd. bzw.
Nhd. wird
rs
zu
rsch
weiterentwickelt.
Herrscher
m.
‘wer herrscht, Gewalt, Macht ausübt, Regent’,
ahd.
hērisāri
‘Herrscher, Imperator’
(11. Jh.),
mhd.
herscher.
anherrschen
Vb.
‘herrisch anreden, anfahren’
(Mitte 19. Jh.).
beherrschen
Vb.
‘über etw. oder jmdn. Gewalt, Macht haben, regieren, (seine Gefühle) in der Gewalt haben, zügeln, bezwingen’
(15. Jh.);
dazu
Beherrschung
f.
‘Herrschaft, Regierung, Regiment, das Bezähmen, Sichzügeln, Diszipliniertsein’
(15. Jh.).
vorherrschen
Vb.
‘vor anderem Einfluß, Wirkung haben, überwiegen, dominieren’
(15. Jh.,
geläufig seit 19. Jh.).