jmd., der Beihilfe (2) zu einer Straftat leistet
Die Rechtssprache bevorzugt, § 27 StGB (Strafgesetzbuch) folgend, den Begriff Gehilfe (1).
Beispiele:
Als Beihelfer wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat Hilfe geleistet hat. [Süddeutsche Zeitung, 11.07.2015]
Gegen eventuelle Beihelfer, Mittäter und/oder Anstifter könnte die Generalbundesanwaltschaft Anklage erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegeben wäre. [Bild, 23.01.2017]
Für die drei Hauptbeschuldigten gab es Haftstrafen zwischen 34 und 36 Monaten, zwei Beihelfer bekamen eine Bewährungsstrafe von 18 beziehungsweise 33 Monaten. [Die Welt, 24.07.2010]
Da die Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, macht sich auch der Beihelfer nicht strafbar. Die Bundesärztekammer hat sich aber eindeutig positioniert und erklärt, dass die Beihilfe zum Freitod gegen das ärztliche Ethos verstößt. [Rechthaber: Sterbehilfe, 07.10.2008, aufgerufen am 16.09.2018]
Nun durchkämmen Fahnder auch die Deutsche Bank nach Hinweisen auf Steuerbetrüger samt Beihelfern. [die tageszeitung, 19.06.1998]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat […] festgestellt, daß der Beihelfer keine gesicherte Erkenntnis darüber zu haben braucht, wann, wo, gegenüber wem und wie die Haupttat ausgeführt wird. [C’t, 1998, Nr. 5]