belangen
Vb.
‘verklagen, zur Verantwortung ziehen’,
bei (heute veraltetem) unpersönlichem Gebrauch
‘angehen, betreffen’.
Ahd.
bilangēn
(11. Jh.),
mhd.
belangen,
blangen,
Präfixbildung zu gleichbed.
ahd.
langēn,
mhd.
langen
(zu
↗
lang,
s. d.),
heißt
(unpersönlich, meist mit Genitiv)
‘es verlangt, gelüstet jmdn. wonach’.
Diese Verwendung geht
(bis auf Reste in
obd. Mundarten)
im
Frühnhd. unter.
Im
Mhd. und
Mnd. entwickelt sich die Bedeutung
‘erreichen, sich erstrecken’
(vgl.
ahd.
gilangōn),
an die sich
‘zur Verantwortung ziehen’
(als Rechtsausdruck
mnd.
und vom 15. Jh. an
frühnhd.,
jetzt allgemein verbreitet)
und
‘angehen, betreffen’
(15. Jh.;
vgl.
nl.
belangen
‘betreffen’,
engl.
to belong
‘gehören, in Beziehung stehen’)
anschließen.
anbelangen
Vb.
‘angehen, betreffen’,
bereits im 15. Jh. neben gleichbed.
belangen
und
anlangen
stehend
(vgl. entsprechendes
nl.
aanbelangen
‘betreffen’),
verdrängt in dieser Bedeutung einfaches
belangen
zunehmend seit dem 18. Jh.
Belang
m.
‘Bedeutung, Wichtigkeit’.
Mhd.
belanc
‘Verlangen’,
rückgebildet aus
mhd.
belangen
‘verlangen, gelüsten’,
lebt nur noch im
Frühnhd.
bis zum 16. Jh. weiter.
Gleichbed.
mnl.
belanc
bildet daneben die Variante
‘Vorteil, Gewinn’
aus,
zu der sich
mnd.
belanc
‘Bedeutung, Interesse’
stellt.
In diesem Sinne erscheint
nhd.
Belang
vor allem in Fügungen wie
von (geringem, hohem, keinem) Belang,
ohne Belang
seit Mitte des 18. Jhs. im
Hd.,
zunächst im Kanzleistil,
dann auch,
namentlich durch
Lessings
Einfluß,
im allgemeinen Sprachgebrauch.
Im 20. Jh. breitet sich
die schon im 19. Jh. vorkommende Verwendung des Plur.
Belange
als
‘Interessen, Angelegenheiten’
rasch aus.
belanglos
Adj.
‘bedeutungslos, unwichtig’,
Ende des 19. Jhs. zu
Belang
gebildet,
sehr gebräuchlich im 20. Jh.;
dazu
Belanglosigkeit
f.
‘Unwichtigkeit’,
auch
‘unbedeutende Sache’
(um 1900).