Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.
eWDG

Bedeutung

Jura jmd., der etw. besitzt   im täglichen Leben gewöhnlich gleichbedeutend mit Eigentümer
entsprechend der Bedeutung von Besitz
Beispiele:
er war Besitzer eines Hofes
der damalige, jetzige Besitzer des Hauses
ich bin glücklicher Besitzer eines Autos
der rechtmäßige Besitzer von etw. sein
wie heißt der Besitzer dieses Grundstücks?
dieses Haus hat mehrmals seinen Besitzer gewechselt

Thesaurus

Synonymgruppe
Besitzer · Eigentümer · Eigner · Inhaber · Träger  ●  Inh.  Abkürzung

Typische Verbindungen zu ›Besitzer‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Besitzer‹.

Verwendungsbeispiele für ›Besitzer‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Dennoch entschloß sich der Besitzer eines Tages ihn zu verschenken. [Hahn, Christian Diederich: Bauernweisheit unterm Mikroskop, Oldenburg i.O.: Stalling 1943 [1939], S. 31]
Eine blausilbern schimmernde Folie mit zahlreichen eingestanzten Symbolen wechselte den Besitzer. [Ewers, H.G. [d.i. Gehrmann, Horst]: Invasion der Schatten, Rastatt: Moewig 1982 [1970], S. 381]
Um ihn zu bekommen, müßte er ihn von seinem Besitzer ergattern. [Rechenberg, Peter: Was ist Informatik?, München: Hanser 1994 [1991], S. 304]
Kennzeichnend ist ihr kleines Format damit sie vom Besitzer leicht außerhalb des Hauses mitgenommen werden konnten. [o. A.: Lexikon der Kunst – L. In: Olbrich, Harald (Hg.), Lexikon der Kunst, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1992], S. 30397]
So kocht die Küche des nächsten Jahrhunderts auch ohne Koch, aber natürlich kann der Besitzer weiterhin selbst Hand anlegen. [Die Zeit, 09.03.2000, Nr. 11]
Zitationshilfe
„Besitzer“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Besitzer>.

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