beugen
Vb.
‘nach unten biegen, krumm machen, neigen’,
ahd.
bougen
‘beugen, biegen, krümmen, neigen’
(10./11. Jh.),
mhd.
böugen,
asächs.
bōgian,
aengl.
bīegan,
anord.
beygja,
schwed.
böja.
Das Kausativum
germ.
*baugjan
(eigentlich
‘biegen machen’)
ist gebildet zu dem unter
biegen
(s. d.)
behandelten starken Verb,
das in den germ. Sprachen weitgehend intransitive Bedeutung hat.
Da im
Hd.
biegen
aber überwiegend transitiv gebraucht wird,
haben sich
beugen
und
biegen
einander so weit genähert,
daß sie semantisch nicht immer klar zu scheiden sind.
beugen
ist vor allem
‘niederbeugen’,
übertragener Gebrauch ist häufiger als bei
biegen:
seinen Stolz beugen
(‘brechen’);
sich beugen
‘nachgeben, sich fügen’;
fachsprachlich
das Recht beugen
‘willkürlich verdrehen’;
Lichtstrahlen,
Ultrakurzwellen beugen
(‘brechen, ablenken’).
Bei den Grammatikern steht
beugen
seit etwa 1400
(in
dt. Donat-Ausgaben)
für
‘deklinieren’
(
lat.
dēclīnāre),
seit etwa 1700 für
‘flektieren’,
vgl. noch heute
Substantive beugen,
schwach,
stark gebeugte Verben.
Beugung
f.
entsprechend den Bedeutungen von
beugen
seit Anfang des 15. Jhs. belegt;
als Fachwort der Grammatik vereinzelt
(um 1400,
Donat)
für
lat.
dēclīnātio,
doch im Sinne von
‘Konjugation’;
danach erst wieder im 17. Jh. für
‘Flexion’.
Beuge
f.
‘gebeugte Stellung, innere Seite des gebeugten Armes, Beines’,
mhd.
biuge
‘Krümmung, Biegung’.
In allgemeiner Verwendung meist durch
Beugung
ersetzt,
geläufig dagegen in
Rumpf-
und
Kniebeuge.
verbeugen
Vb.
in frühnhd. Zeit gleichbed. mit
verbiegen
‘durch Herunterdrücken krümmen’;
heute reflexiv
(beim Grüßen oder als Zeichen der Ehrerbietung)
‘Kopf und Oberkörper nach vorn neigen’
(seit 18. Jh.);
dazu
Verbeugung
f.
(18. Jh.).
vorbeugen
Vb.
‘durch rechtzeitige Vorsorge etw. zu verhüten suchen’
(16. Jh.),
‘nach vorn, vorwärts beugen’
(18. Jh.).