Recht richterlichen Prüfung und Entscheidung über die Wahrheit einer (strittigen) Tatsachenbehauptung aufgrund der dem Gericht vorgelegten Beweismittel
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die freie, richterliche Beweiswürdigung; eine fehlerhafte, vorsichtige, lückenhafte, mangelhafte Beweiswürdigung
in Präpositionalgruppe/-objekt: Mängel in der Beweiswürdigung; etw. bei der Beweiswürdigung berücksichtigen
mit Genitivattribut: die Beweiswürdigung des Gerichts, Landgerichts
hat Präpositionalgruppe/-objekt: die Beweiswürdigung durch das Gericht
als Genitivattribut: der Grundsatz der [freien] Beweiswürdigung
Beispiele:
Freie Beweiswürdigung setzt voraus, »dass sich
die urteilende Instanz sorgfältig, gewissenhaft und unvoreingenommen ihre
Meinung darüber bildet, ob der zu beweisende Sachumstand als wahr zu gelten
hat oder nicht«. [Neue Zürcher Zeitung, 28.05.2008]
Das Obergericht hält in seinem Urteil fest, dass der
Beweiswürdigung der Vorinstanz[…] nicht zu folgen sei. [Neue Zürcher Zeitung, 27.10.2017]
Um möglichst alle Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens
zu zerstreuen, will sich das Tribunal für die
Beweiswürdigung Zeit lassen. [Der Spiegel, 16.01.2014 (online)]
Richter verweisen gern auf den Grundsatz der »freien
Beweiswürdigung« in der Strafprozessordnung, will
sagen: Es gibt keine Methode. Das Mysterium funktioniert nur – und nur
glaubwürdig –, wenn die wichtigste Voraussetzung der freien Beweiswürdigung
gegeben ist: die Freiheit. Doch viele Richter räumen ein, dass sie in ihren
Entscheidungen nicht immer frei sind, sondern allzu oft unter Druck geraten. [Der Spiegel, 30.05.2011]
Bereits vor ihren Plädoyers hatten sich die Verteidiger der
vorläufigen Beweiswürdigung der Strafkammer
weitgehend angeschlossen. [Süddeutsche Zeitung, 12.05.2004]
Der Zivilrichter ist […] nicht an die
Beweiswürdigung des Strafrichters
[im selben Fall] gebunden; und auch ein
Strafrichter muß sich nicht an das halten, was zuvor ein Zivilrichter
festgestellt hat. [Süddeutsche Zeitung, 06.02.1997]