Branntwein
m.
‘durch Destillation gewonnenes alkoholisches Getränk’,
hergestellt
(seit dem 13. Jh.)
aus Wein,
dann auch aus Getreide oder Früchten,
mhd.
gebranter wīn,
zu
brennen
(s. d.)
im Sinne von
‘(zur Gewinnung eines konzentrierten Produkts) stark erhitzen, destillieren’.
Im 16. Jh. wird die Vorsilbe des Partizips oft unterdrückt,
und aus flektierten Formen entstehen Zusammenrückungen wie
brandtenwīn,
brentenwein,
brantewein
(Binnenflexion hält sich bis Ende 18. Jh.).
Vgl. auch
mnd.
brandewīn,
nl.
brandewijn,
woraus
engl.
brand(e)wine,
brandy wine,
das zu
brandy
verkürzt wird,
in
dt. Entlehnung
Brandy
m.
(19. Jh.).
Franzbranntwein
m.
im 17. Jh. allgemein
‘französischer Branntwein’,
heute nur noch in der pharmazeutischen Fachsprache
für ein (künstlich hergestelltes) durchblutungsförderndes Einreibemittel.