in Deutschland und Österreich jmd., der ein Bundesministerium leitet
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: der zuständige, amtierende, ehemalige Bundesminister
als Akkusativobjekt: einen Bundesminister ernennen
als Dativobjekt: einem Bundesminister unterstehen, obliegen
in Präpositionalgruppe/-objekt: die Ernennung zum Bundesminister
mit Genitivattribut: der Bundesminister der Finanzen, der Verteidigung, des Inneren, des Äußeren, der Finanzen, der Justiz
als Aktivsubjekt: der Bundesminister gibt bekannt, unterzeichnet, leitet, tritt zurück
Beispiele:
Obwohl die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ein Weisungsrecht
gegenüber den Ministerinnen oder Ministern besitzt, betont die Verfassung
allerdings auch, dass die Bundesministerinnen oder
Bundesminister innerhalb des festgelegten
politischen Rahmens ihren Geschäftsbereich selbstständig und
eigenverantwortlich leiten (Ressortprinzip). [Aufbau und Aufgaben, aufgerufen am 15.11.2021]
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz musste sich zwei Monate nach Amtsantritt der
neuen Koalition aus ÖVP und Grünen ausschließlich um die Bewältigung der
Pandemie kümmern; und er hatte einen großen Koalitionspartner, der ihm das
Leben nicht leicht machte. [Landshuter Zeitung, 14.04.2021]
Pünktlich und genau vollziehen sich die Ereignisse: Bundesrat und
Bundestag konstituieren sich, die Bundesversammlung tritt zusammen und wählt
den Bundespräsidenten, der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des
Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt, die
Bundesminister werden vom Bundeskanzler
vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt. [Die Zeit, 15.09.1949]