Recht in Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art letztinstanzlich zuständiges Gericht
Grammatik: Plural ungebräuchlich
Kollokationen:
als Aktivsubjekt: das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, urteilt, verweist [das Verfahren, den Fall] zurück, weist [die Klage] ab, stellt etw. klar, untersagt etw., hebt [das Urteil] auf, bestätigt [das Urteil]
in Präpositionalgruppe/-objekt: die Revision, Sprungrevision zum, vor dem, beim Bundesverwaltungsgericht; die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht; [etw.] vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten; [eine Klage, einen Antrag, eine Beschwerde] beim Bundesverwaltungsgericht einreichen
als Genitivattribut: die Entscheidung, das Urteil, das Grundsatzurteil, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; der [sechste] Senat des Bundesverwaltungsgerichts
Beispiele:
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn 14 […] wegen eines Planungsfehlers vorläufig gestoppt. [Die Zeit, 08.01.2014 (online)]
Die DUH (= Deutsche Umwelthilfe) hatte sich mit ihrer Klage beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig 2020 zunächst durchgesetzt. Aber in der Revision hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das OVG‑Urteil aufgehoben und das Verfahren nach Schleswig zurückgegeben. [Kieler Nachrichten, 18.03.2022]
Dass sich nun beide Parteien durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bestätigt fühlen, liegt wohl daran, dass die Richter nicht in der Sache entschieden, sondern sie an das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg zurückverwiesen [haben]. [Der Tagesspiegel, 21.02.2002]
Hält das Bundesverwaltungsgericht […] eine Streitigkeit für verfassungsrechtlich, so legt es die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. [[o. A.]: Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). In: Sartorius: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. München: Beck 1998]
In zweiter Instanz gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Anfechtungsklage des Bischofs statt, ließ aber die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. [die tageszeitung, 19.07.1996]
Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, daß auch das Sitzenbleiben in der Schule ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist. [Der Spiegel, 20.04.1955]