Despot
m.
‘Gewalt-, Willkürherrscher’.
Griech.
despótēs
(
δεσπότης)
‘Herr’
(im Gegensatz zum Sklaven),
‘unumschränkter Herrscher’
wird im byzantinischen Reich höfischer Titel.
Er gilt ursprünglich nur für den Kaiser,
geht später über auf Angehörige des Kaiserhauses
und auf Herrscher, die ein Fürstentum
an den Grenzen des Reiches ererben bzw. besitzen.
In dieser Verwendung gelangt die Bezeichnung,
vor allem als Titel bestimmter Balkanfürsten,
in verschiedene Sprachen Südosteuropas
und im 15. Jh. ins Deutsche.
Griech.
despótēs
bedeutet ursprünglich
‘Hausherr’
wie das etymologisch übereinstimmende
aind.
dámpatiḥ.
Das Vorderglied
des-,
ie.
*dems-
ist wahrscheinlich Genitiv eines Wortes für
‘Haus’,
das mit Ablaut und jüngerer Stammbildung in
griech.
dómos
(
δόμος),
lat.
domus
vorliegt;
das Hinterglied ist umgebildet aus
ie.
*potis
‘Herr, Gemahl’,
der Ausgangsform von gleichbed.
aind.
pátiḥ,
griech.
pósis
(
πόσις)
‘Gemahl’
sowie
lat.
potis
Adj.
‘vermögend, mächtig’.
Mitte des 18. Jhs.
entwickelt sich die Bedeutung
„Herrscher, der kein anderes Gesetz als das seiner Willkühr anerkennt“
(
Campe),
d. h.
‘Tyrann’,
übertragen
‘herrischer Mensch’.
despotisch
Adj.
‘gewalttätig, willkürlich’
(2. Hälfte 17. Jh.);
Despotismus
m.
(Mitte 18. Jh.)
und
Despotie
f.
‘Gewalt-, Willkürherrschaft’
(Ende 18. Jh.).