Wer einmal die Freiheit geschmeckt habe, begebe sich nicht freiwillig wieder in die Dienstbarkeit.
[Huch, Ricarda: Der Dreißigjährige Krieg, Wiesbaden: Insel-Verl. 1958 [1914], S. 216]
Sie befreit sich aus der Dienstbarkeit der Religion und wagt es, diese selbst zum Objekt erkenntniskritischer Methoden zu machen.
[Spengler, Oswald: Der Untergang des Abendlandes, München: Beck 1929 [1918], S. 465]
Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem anderen nur überlassen werden, wenn die Überlassung gestattet ist.
[o. A.: Bürgerliches Gesetzbuch. In: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, München: Beck 1997]
Zur Dienstbarkeit der Dichtung gehört auch der Dienst an der Religion.
[Mann, O.: Dichtung und Religion. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1958], S. 21681]
Dies freiwillig zu tun, fremde Zwecke prinzipiell zu respektieren, bedeutet Dienstbarkeit.
[o. A.: MORAL - DAS GUTE GEWISSEN DER KLASSENGESELLSCHAFT. In: Marxistische Zeit- und Streitschrift 1980-1991, München: Gegenstandpunkt Verl. 1998 [1986]]