Zeugnis über die geleistete Arbeit, das bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ausgestellt wird
Dienstzeugnis, das
Grammatik Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Dienstzeugnisses · Nominativ Plural: Dienstzeugnisse
Worttrennung Dienst-zeug-nis
Duden GWDS, 1999
Bedeutung
Thesaurus
Synonymgruppe
Oberbegriffe |
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Verwendungsbeispiele für ›Dienstzeugnis‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Der Soldat kann angemessene Zeit vor dem Ende des Wehrdienstes ein vorläufiges Dienstzeugnis beantragen.
Archiv der Gegenwart, 2001 [1955]
Dem Beamten wird nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Antrag von seinem letzten Dienstvorgesetzten ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihm bekleideten Ämter erteilt.
o. A.: Bundesbeamtengesetz (BBG). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998
Das Dienstzeugnis ist laut Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs für beide da, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Zeit, 21.12.1973, Nr. 52
Doch Richshoffer überlebt, wird sogar befördert und erhält im April 1632 ein ausgezeichnetes Dienstzeugnis.
Die Zeit, 01.05.2006, Nr. 18
Zitationshilfe
„Dienstzeugnis“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Dienstzeugnis>, abgerufen am 21.01.2021.
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