Diplom
n.
‘Ernennungsurkunde, Prüfungsnachweis, Abschlußzeugnis, Urkunde’,
entlehnt
(17. Jh.)
aus
lat.
diplōma
(Genitiv
diplōmatis),
griech.
díplōma
(
δίπλωμα)
‘Geleitbrief, Empfehlungsschreiben, Urkunde’,
eigentlich
‘das Verdoppelte, zusammengefaltetes Schreiben’
(zum ersten Kompositionsglied s.
di-).
Neben dem bereits im 17. Jh. bezeugten
endungslosen Singular
Diplom
steht bis ins 18. Jh.
ein auf der
lat. Stammform beruhender Plural
Diplomaten,
bis sich in der 2. Hälfte des 18. Jhs.
die
dt. Deklination
Diplome
durchsetzt.
Seit dem 18. Jh.
bezeichnet im wissenschaftlichen Bereich
Diplom
das
‘Bestätigungsdokument für eine erbrachte Leistung, Abschlußzeugnis’,
wird Bestimmungswort in Zusammensetzungen wie
Diplomarbeit
f.
‘Abschlußarbeit’
an Hoch- und Fachschulen
(Ende 19. Jh.)
und daran anschließend
eine den akademischen Grad ausdrückende Berufsbezeichnung:
Diplomingenieur
(
Dipl.-Ing.),
-kaufmann,
-landwirt,
-physiotherapeut,
-volkswirt
usw.
(20. Jh.).
Diplomand
m.
‘Student, der an seiner Diplomarbeit schreibt, sein Diplom macht’
(20. Jh.),
wohl nach dem Vorbild
Doktorand
(s. d.).
Diplomatik
f.
‘Urkundenlehre’
(18. Jh.),
aus gleichbed.
frz.
diplomatique
oder unmittelbar aus dem
Nlat.
(vgl.
Mabillon
De re diplomatica,
1681).
Dem
frz. Substantiv liegt das Adjektiv
frz.
diplomatique,
nlat.
diplomaticus
‘die Urkunden betreffend’
(zu
lat.
diplōma,
s. oben)
zugrunde;
dazu
diplomatisch1
Adj.
‘die Urkunden betreffend, urkundlich, buchstabengetreu’
(18. Jh.).
Diplomat
m.
‘Bevollmächtigter, geschickt verhandelnder Mensch’,
speziell
‘mit einem bestimmten völkerrechtlichen Status ausgestatteter Vertreter eines souveränen Staates’,
entlehnt
(Anfang 19. Jh.)
aus substantiviertem
nlat.
diplomaticus
(s. oben),
unter Einfluß von gleichbed.
frz.
diplomate,
ebenfalls einer Substantivbildung zum Adjektiv
frz.
diplomatique.
Diplomatie
f.
‘Regelung zwischenstaatlicher Beziehungen’,
Übernahme (18. Jh.) von
frz.
diplomatie,
später
(19. Jh.)
im
Dt. auch
‘Gesamtheit der Diplomaten’.
Davon abgeleitet
diplomatisch2
Adj.
‘die Diplomatie, die Diplomaten betreffend’,
speziell
‘die den internationalen Verkehr regelnden Urkunden und Verträge’,
dann
‘den internationalen Verkehr selbst betreffend, geschickt verhandelnd’
(18. Jh.),
frz.
diplomatique
(s. oben).