Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Doppelstaater, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Doppelstaaters · Nominativ Plural: Doppelstaater
Worttrennung Dop-pel-staa-ter
Wortzerlegung doppel- Staat1 -er1
Duden, GWDS, 1999

Bedeutung

jmd., der zwei Staatsangehörigkeiten besitzt

Verwendungsbeispiel für ›Doppelstaater‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Das nach 1975 hier geborene Kind einer deutschen Mutter und eines türkischen Vaters sei normalerweise bereits ein »Doppelstaater«. [Süddeutsche Zeitung, 16.10.1998]
Wem fallen zum Beispiel Stichworte ein wie Abolition, Direktoriale Demokratie, Doppelstaater, Gemeinsames Indigenat, Indemnität oder Unitarismus? [Die Zeit, 10.12.1965, Nr. 50]
Zitationshilfe
„Doppelstaater“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Doppelstaater>.

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