Kodex
m.
‘Gesetzbuch, Gesetzessammlung, alte Handschrift’;
in die Gelehrtensprache aufgenommenes
lat.
cōdex
‘Baumstamm, zu Schreibtafeln gespaltenes Holz’,
dann
‘Urkunde, Buch, Verzeichnis, Rechnungsbuch’,
spätlat.
‘Gesetzbuch’,
mlat.
‘Handschrift’
(zu
lat.
cūdere
‘schlagen, klopfen, stampfen, verfestigen’)
wird im 18. Jh. in der Bildungssprache allgemein bekannt.
Dazu im 19. Jh.
Ehrenkodex
m.
‘die für eine Gruppen-, Berufs- oder Standesehre geltenden Normen’;
kodifizieren
Vb.
‘Rechtsnormen gesetzesmäßig zusammenfassen’;
Kodifikation
f.
‘Aufzeichnung bzw. Herstellung einer Gesetzessammlung, vom Gesetzgeber erlassene Gesetzessammlung’.