Geldwesen Wechsel, in dem sich der Aussteller zur Zahlung einer bestimmten Summe verpflichtet und wie der Akzeptant des gezogenen Wechsels haftet; Solawechsel
Eigenwechsel, der
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Eigenwechsel‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Eigenwechsel, trockner Wechsel, Wechsel, in dem sich der Aussteller selbst zur Zahlung der Wechselsumme verpflichtet, steht rechtlich der Tratte gleich.
[o. A.: E. In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1906], S. 15448]
Zitationshilfe
„Eigenwechsel“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Eigenwechsel>.
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