Gesamtheit der Rechtsnormen, die Bau, Unterhaltung, Betrieb, Haftung, Unternehmensverfassung der Eisenbahn regeln
Eisenbahnrecht, das
Grammatik Substantiv (Neutrum)
Worttrennung Ei-sen-bahn-recht
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Eisenbahnrecht‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Vielleicht hätten die Bürgermeister und der Minister sich vor ihren Beschlüssen mit dem Eisenbahnrecht beschäftigen sollen.
[Die Zeit, 23.02.2006, Nr. 09]
Erst wenn das Eisenbahn‑Bundesamt diesen formellen Akt durchgeführt hat, unterliegt die Fläche dem materiellen Bau‑ und nicht mehr dem Eisenbahnrecht.
[Süddeutsche Zeitung, 05.11.1998]
Teuer sei die Bahn, weil im hiesigen Eisenbahnrecht »Anreize fehlen, von den hohen Kosten runterzukommen«, kritisiert der Regensburger Rechtswissenschaftler Jürgen Kühling.
[Die Zeit, 11.05.2007, Nr. 19]
Zitationshilfe
„Eisenbahnrecht“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Eisenbahnrecht>.
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