Enkel1
m.
‘Sohn des Sohnes oder der Tochter’,
in weiterem Sinne überhaupt
‘direkter Nachkomme in der dritten Generation’,
im Plur. auch allgemein
‘künftige Geschlechter’.
Ahd.
eniklīn
n.
(Hs. 13. Jh.),
mhd.
eninklīn
n.
(12. Jh.),
eninkel,
enenkel
m.
ist eine Deminutivbildung zu
ahd.
ano
‘Vorfahre, Großvater’
(s.
↗
Ahn)
mit dem westgerm. Verkleinerungssuffix
-(n)kl-,
das im
Ahd. stets zusammen mit ebenfalls deminutivem
-ī(n)
vorkommt;
vgl.
Kluge
Stammbildungslehre
333 f.
Offenbar wird bei den Germanen wie bei anderen
ie. Völkern
die Bindung zur übernächsten Generation als besonders stark angesehen,
was oft auch in der Namengebung zum Ausdruck kommt.
Vergleichbare Ableitungen außerhalb des Germ. sind
lat.
avunculus
‘Onkel’
von
lat.
avus
‘Großvater, Ahn’
(verwandt mit
↗
Oheim,
s. d.)
und wahrscheinlich auch
aslaw.
vъnukъ,
russ.
vnuk
(
внук)
‘Enkel’,
das sich von
urslaw.
*ъn-,
wohl einer Ablautstufe der Wurzel
ie.
*an-
‘Vorfahre’
(s.
↗
Ahn),
herleitet.
Im
Dt. tritt
Enkel
seit dem 16. Jh. in der Literatursprache an die Stelle von
↗
Neffe,
↗
Kindeskind
(s. d.)
und landschaftlichem
Diechter
(s.
↗
Dirne),
die zuvor in gleicher Bedeutung gebräuchlich sind.
Dabei setzt sich die heutige zweisilbige Form
vom 16. Jh. an
gegenüber einer Vielzahl
frühnhd. Varianten
(noch im 17. Jh.
Enenckel,
Enickel,
Enencklein,
Encklein)
durch.
Enkel,
vereinzelt noch im 18. Jh. als Neutr. verwendet,
gilt zunächst für die Nachkommen beiderlei Geschlechts
in der dritten Generation;
daneben wird seit dem 17. Jh. die Ableitung
Enkelin
f.
üblich
(ein vereinzelter Frühbeleg bereits
14. Jh.),
die
Adelung
jedoch 1774 noch ablehnt.
Urenkel
m.
‘direkter Nachkomme in der vierten Generation’,
spätmhd.
ureniklīn
(s.
↗
ur-)
nach dem Vorbild von
mhd.
urane
(s.
↗
Ahn).
Vgl.
Erben
Festschr. Dam
(1977) 101 ff.