Recht in Deutschland jedes Gericht außerhalb der Verfassungsgerichtbarkeit
Beispiele:
Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der betroffene Bürger zunächst den gesetzlich vorgesehenen Rechtsweg zu den Fachgerichten ausgeschöpft hat und keine andere Möglichkeit besteht, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen. [Verfassungsbeschwerde, 24.11.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft, wohl aber, ob sie hierbei die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt haben […]. [BVerfG: Bildverfremdungen, 21.11.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Bereits im Herbst 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof Berlin über die Verfassungsbeschwerden der beiden Träger gegen die Zuzahlungsbeschränkungen entschieden. Diese wurden damals als unzulässig zurückgewiesen […]. Die streitigen Fragen müssten zunächst vor den Fachgerichten verhandelt werden, so der Verfassungsgerichtshof. [Auseinandersetzung über Zuzahlung von Kita-Beiträgen in Berlin schwelt weiter, 16.07.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Verfassungsverletzungen Rechtsschutz zu gewähren. Handelt es sich um ein förmliches Gesetz und teilt das Fachgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Beschwerdeführers, setzt es das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG (= Grundgesetz) aus und führt eine Entscheidung des zuständigen Verfassungsgerichts herbei. [VerfGH Berlin, VerfGH 54/96, 22.12.2003, aufgerufen am 07.12.2020]
Die Juristen am Verfassungsgericht prüfen unter anderem, ob die Fachgerichte in den Instanzen darunter das Grundgesetz in ihren Urteilen angemessen berücksichtigt haben. [Saarbrücker Zeitung, 17.10.2013]
Über diese stattgebenden Entscheidungen greifen die Kammern, so S[…], oftmals in die Sphäre der Fachgerichte ein, indem sie Urteile aufheben und Richtlinien für eine neu zu treffende Entscheidung geben, denen sich die Fachgerichte in der Regel fügen, womit das Verfassungsgericht dann doch »Superrevisionsgericht« ist. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.09.1996]