Forst
m.
‘bewirtschafteter Wald, Staatswald’.
Die Etymologie von
ahd.
forst
(um 800),
mhd.
forst,
vorst
ist trotz verschiedener Deutungsversuche ungeklärt.
Vertreter einer
germ. Herkunft des Wortes sehen in
ahd.
forst
(aus
*forhist,
das im merowingischen Westfranken sein
h
verliert)
eine Ableitung mit
st-Suffix
von dem in
ahd.
for(a)ha,
nhd.
↗
Föhre
(s. d.)
bewahrten Baumnamen.
Danach ist
Forst
ursprünglich als
‘Föhren-, Nadelwald’
zu verstehen.
Bei dieser Herleitung bleibt jedoch
die von Anfang an bezeugte rechtsterminologische Bedeutung
‘dem König zu Jagd, Rodung und Holzschlag vorbehaltener Wald’
(vgl.
ahd.
forst
‘Bannwald, unter Aufsicht stehender königlicher Wald’)
unberücksichtigt.
Daher wird von anderen eine Entlehnung
aus dem
Galloroman. angenommen.
Dem
afrz.
forest
‘Wald, der dem König vorbehalten ist’,
dann
‘ausgedehnter Wald’
(
frz.
forêt)
geht
mlat.
forestis
‘Gebiet, das dem König zum Jagen und Fischen vorbehalten bleibt, Königswald’
voraus,
das in den langobardischen Gesetzen
und den karolingischen Kapitularien gut bezeugt ist.
Mlat.
forestis
(aus
*forestis silva?),
das als Ableitung entweder von
lat.
forum
‘Gericht, Gerichtshof’
oder von
lat.
forīs
‘draußen, außerhalb eines Ortes’
(zu
foris
‘Tür’)
aufgefaßt wird,
ist dann als
‘das außerhalb (der freien Jagd) Liegende; Wald, der der königlichen Gerichtsbarkeit unterstellt ist und außerhalb der allgemeinen Nutzung steht’
zu deuten.
Schließlich wird für
mlat.
forestis,
afrz.
aprov.
forest
auch Herkunft aus
kelt.
*dvorestu-
(mit Latinisierung des Suffixes zu
-estis)
erwogen.
Vgl.
Kaspers
in: Wiss. Zs. KMU Leipzig, Ges.-wiss. Reihe 7
(1957/58) 86 ff.
Förster
m.
‘höherer Forstangestellter’,
ahd.
forstāri
(10. Jh.),
mhd.
forstære;
vgl.
mlat.
forestarius.
Försterei
f.
‘Amtssitz und Wohnung des Försters’
(19. Jh.).
aufforsten
Vb.
‘abgeholzte Waldflächen neu bepflanzen’,
durchforsten
Vb.
‘Waldbestand lichten’
(beide 19. Jh.).
Forstmeister
m.
‘Leiter eines Forstamtes’,
mhd.
forstmeister
‘(Ober)förster’.