häufig fachsprachlich, Recht weiterlaufende, weiterhin geleistete Zahlung (vor allem von Arbeitsentgelt, Sozialleistungen o. Ä.)
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: ein Anspruch auf Fortzahlung [des Gehaltes, der Rente]
mit Genitivattribut: die Fortzahlung der Bezüge, der Löhne, des Gehalts, des Arbeitsentgelts
hat Präpositionalgruppe/-objekt: die Fortzahlung [des Arbeitsentgelts] im Krankheitsfall
Beispiele:
Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung nach SGB
(= Sozialgesetzbuch) II und SGB XII müssen die
Fortzahlung ihrer Leistungen rechtzeitig neu
beantragen. [Frankfurter Rundschau, 19.06.2006]
Nach dem Bildungszeitgesetz Baden‑Württemberg können sich die
Teilnehmer beim Vollzeitlehrgang unter Fortzahlung
des Gehalts freistellen lassen, sodass kein Urlaub in Anspruch genommen
werden muss. [Südkurier, 14.07.2020]
Arbeitsunfähige Arbeitnehmer haben nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des
Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im
Krankheitsfall (EFZG) für die Dauer von bis zu sechs Wochen Anspruch auf
Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts
gegen den Arbeitgeber. [Sonderausgabe Corona-Pandemie, 27.04.2020, aufgerufen am 01.09.2020]
Beamtinnen haben für den Zeitraum der
Mutterschutzfristen Anspruch auf Fortzahlungen der
Dienst‑ und Anwärterbezüge. [Das neue Elterngeld, 11.06.2007, aufgerufen am 01.09.2020]
Personalratsmitglieder sind unter Fortzahlung
der Dienstbezüge für die Teilnahme an der Schulung freizustellen. [Rhein-Zeitung, 02.04.2002]
Seine vier unmündigen Kinder erhielten in Anbetracht der Verdienste
ihres Vaters als Lehrer der kais. Familie eine Gnadenpension, für deren
Fortzahlung sich noch 1726 J. J. Fux einsetzte. [Riedel, Friedrich Wilhelm: Richter (Familie). In: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1963], S. 62888]