jmd., der als Selbstständiger (mit der persönlichen, eigenverantwortlichen und fachlich unabhängigen Erbringung von Dienstleistungen höherer Art) einen nicht der Gewerbeordnung unterliegenden, nicht gewerbesteuerpflichtigen freien Beruf ausübt
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: selbstständige, gutverdienende Freiberufler
als Genitivattribut: die Einbeziehung, Belastung der Freiberufler
als Prädikativ: als Freiberufler arbeiten, beschäftigt sein, leben
Beispiele:
Die »Selbständigkeit« als Freiberufler, sprich Arzt, Anwalt oder Schriftsteller, ist zwar ein hehres Ziel – jedoch nicht für alle Bürger zu verwirklichen. [Die Zeit, 22.02.1974, Nr. 09]
Freiberufler im Sinne des Einkommensteuergesetzes können beim Finanzamt über die Gewinn‑ und Verlustrechnung viele laufende Betriebskosten absetzen: Lohnzahlungen, Reparaturen, betriebliche Versicherungen, Beiträge zu Berufsgenossenschaften oder ‑verbänden, Kosten für Fortbildung und Fachliteratur sowie beispielsweise die Umsatzsteuer. [Der Spiegel, 24.04.2015 (online)]
So habe ich [der Vater] etwa in den ersten Jahren darauf geachtet, möglichst viel von zu Hause aus zu arbeiten. Als meine Tochter geboren wurde, habe ich mir als Freiberufler einen Monat lang kein Projekt gesucht, um für meinen damals dreijährigen Sohn zu sorgen. [Die Zeit, 10.10.2014]
Dazu soll ein neuer Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Bisher können niedergelassene Ärzte als Freiberufler nicht wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden. [Der Spiegel, 21.11.2013 (online)]
Bei Freiberuflern sind alle Aufwendungen, die durch die Ausübung des freien Berufs veranlaßt sind, Betriebsausgaben. [Die Zeit, 24.11.1967, Nr. 47]